Entscheidungen zu § 4 Abs. 8 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/9/7 2006/02/0279

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. August 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe folgende Verwaltungsübertretungen begangen: " Tatzeit: 15.02.2006, 19.33 Uhr Tatort: A 12, Kontrollstelle R, km ...      Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XX              Sattelanhänger, XY      1.        Sie haben als nach außen vertretungsbefugtes und damit als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der Firm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.2007

RS Vwgh 2007/9/7 2006/02/0279

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;KFG 1967 §4 Abs8;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Hat es der Besch im Verwaltungsstrafverfahren unterlassen, die ihm vorgeworfene verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit zu bestreiten, etwa dergestalt, dass es sich bei der Firma um keine juristische Person handle u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.2007

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