Mit Eingabe vom 1. September 1988 stellte der Beschwerdeführer "an das Amt der Burgenländischen Landesregierung" das "Ansuchen um Bestellung zum Sachverständigen gemäß § 125 Kraftfahrgesetz 1967". Da darüber nicht entschieden worden sei, machte der Beschwerdeführer mit dem an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr gerichteten Schreiben vom 7. November 1989 den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung gemäß § 73 Abs. 2 AVG 1950 geltend. Dieser Devolutionsantrag wu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;AVG §8;KFG 1967 §125;KFG 1967 §24 Abs4;KFG 1967 §24 Abs5;
Rechtssatz: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, eine Tätigkeit nach § 24 Abs 4 KFG ausüben zu können, und somit (wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind) zum Sachverständigen gem § 125 KFG bestellt zu werden. Lediglich § 24 Abs 5 KFG sieht in diesem Zusammenhang eine Ausnahme ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §125;KFG 1967 §24 Abs4;
Rechtssatz: Sachverständige gem § 125 KFG sind auch zur Erstattung von Gutachten nach § 24 Abs 4 KFG berechtigt und haben dabei - ungeachtet dessen, daß ihre Tätigkeit im Einzelfall jeweils auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht - öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Schlagworte Sachvers... mehr lesen...