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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, eine Tätigkeit nach § 24 Abs 4 KFG ausüben zu können, und somit (wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind) zum Sachverständigen gem § 125 KFG bestellt zu werden. Lediglich § 24 Abs 5 KFG sieht in diesem Zusammenhang eine Ausnahme vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110094.X03Im RIS seit
19.03.2001