Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 11.07.2001, um 10.10 Uhr, auf der B 319, Richtung R, Bereich Gemeindegebiet F, Bezirk F; Lenkerkontrolle bei StrKm. 54,8, betreffend des LKW als handelsrechtliche Geschäftsführerin und daher als gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortliche in ihrer Funktion der Firma S T GesmbH., G diese sei Zulassungsbesitzerin des angeführten Kraftfahrzeuges nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw. die L... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Tatvorwurf, wonach der linke Nebelscheinwerfer eines LKW verstellt gewesen sei, fehlt eine klare Wiedergabe des Tatbestandsmerkmales der Übertretung nach § 20 Abs 2 KFG, wonach der Nebelscheinwerfer nicht so angebracht war, dass seine Lichtaustrittsfläche nicht höher liegt als der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer, mit denen Abblendlicht ausgestrahlt werden kann. Schlagworte Nebelscheinwerfer verstellen Höhe Lichtaustrittsfläche Abblendlicht Tatbe... mehr lesen...