RS UVS Steiermark 2002/09/30 30.6-59/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.2002
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Rechtssatz

Dem Tatvorwurf, wonach der linke Nebelscheinwerfer eines LKW verstellt gewesen sei, fehlt eine klare Wiedergabe des Tatbestandsmerkmales der Übertretung nach § 20 Abs 2 KFG, wonach der Nebelscheinwerfer nicht so angebracht war, dass seine Lichtaustrittsfläche nicht höher liegt als der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer, mit denen Abblendlicht ausgestrahlt werden kann.

Schlagworte
Nebelscheinwerfer verstellen Höhe Lichtaustrittsfläche Abblendlicht Tatbestandsmerkmal Konkretisierung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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