IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Fally als Einzelrichterin über die Beschwerde des A in ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 27. Jänner 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 – KFG 1967 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochte... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.12.2021 Norm: KFG 1967 §2 Abs1KFG 1967 §36 litaKFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs4
Rechtssatz: Aus dem systematischen Zusammenhang zwischen dem ersten und dem zweiten Satz des § 45 Abs 4 KFG ergibt sich, dass die Durchführung von Fahrten mit Probefahrtkennzeichen nicht nur voraussetzt, dass die Merkmale des zweiten oder dritten Satzes des § 45 Abs 1 KFG (Legaldefinition des... mehr lesen...