IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Einzelrichter Hofrat Dr. Schwarzmann über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 28.1.2021, ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben und das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben. Das Verwaltungsstrafverfahren wird eingestellt. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.12.2021 Norm: KFG 1967 §4KFG 1967 §18 Abs1KFG 1967 §103 Abs1 Z1VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Die Formulierung, dass „die Bremsleuchte nicht funktionierte“, entspricht nicht den Anforderungen des § 44a Z 1 VStG, weil damit nicht zum Ausdruck kommt, inwiefern die Bremsleuchte nicht den einschlägigen Bestimmungen (§ 18 Abs 1 iVm § 103 Abs 1 Z 1 KFG) entsprochen haben soll (vgl V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.12.2021 Norm: KFG 1967 §4KFG 1967 §18 Abs1KFG 1967 §103 Abs1 Z1VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Die Tatanlastung „dass beim Scheinwerfer rechts vorne das Glas gesprungen war“ macht eine Zuordnung des Tatverhaltens zu allen Tatbestandsmerkmalen des § 4 Abs 2 KFG nicht möglich [es fehlt die Konkretisierung dahingehend, inwiefern der Zustand bzw „die für die verkehrs- und betriebss... mehr lesen...