Norm: EKHG §9 BEKHG §11KFG 1955 §18 Abs5
Rechtssatz: Der Ausfall der Decklichter des Lastkraftwagenzugs bedeutet einen Fehler in der Beschaffenheit oder ein Versagen der Verrichtungen des Kraftfahrzeuges; der Halter dieses Fahrzeuges wäre daher von den Folgen des Unfalls im Zusammenhang mit dem Ausfall der Beleuchtung nur dann loszuzählen, wenn er dargetan hätte, daß durch die Verkehrsregelung und Verkehrssicherung seitens der Verkehrspolizei -... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §18 Abs5KFG 1955 §83KfV 1955 §94
Rechtssatz: Verschmutzte Decklichter als Unfallsursache. Entscheidungstexte 2 Ob 302/60 Entscheidungstext OGH 30.08.1960 2 Ob 302/60 Veröff: ZVR 1961/75 S 62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0065534 Dokumentnummer JJR_19600830_OG... mehr lesen...