Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 30.08.2001 um 16.15 Uhr (Anhaltung) in L auf der S 6, auf Höhe des StrKm. 85,500 in Fahrtrichtung St. M iO den Kraftwagenzug (LKW, DAF) und Anhänger gelenkt und sich vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass die Gesamtmasse des Kraftwagenzuges durch die Beladung nicht überschritten wird, wobei anlässlich einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle bzw. bei der Wiegung am 30.08.2001 um 16.25 Uh... mehr lesen...
Rechtssatz: Mängel an der Beleuchtung eines Anhängers nach § 16 Abs 1 iVm § 14 KFG sind nicht im Sinne des § 44a Z 1 VStG ausreichend umschrieben, wenn lediglich festgestellt wird, dass bei der rechten Bremsleuchte und der rechten Schlussleuchte "das Cellon zerbrochen war". So lässt sich aus einem Zerbrechen des Cellons noch nicht ableiten, dass das Cellon bereits (in solchem Maße) von den Lichtquellen der betreffenden Leuchten entfernt (zB weggebrochen) war, dass diese Leuchten statt rote... mehr lesen...