IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Schreier über die Beschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Y vom 12.02.2024, ***, betreffend mehrere Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 - KFG 1967 und eine Übertretung nach dem Führerscheingesetz - FSG, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insoweit Folge gegeben, als... mehr lesen...