Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 26.1.2000, GZ.: 15.1 1999/5081, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 Abs 1 VStG der Fa. G und A GesmbH, diese sei Zulassungsbesitzerin des Lastkraftwagens, Kennzeichen, nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des genannten Kraftfahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entsprochen habe. Das Fahrzeug se... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 14 Abs 6a KFG, betreffend das Fehlen der je zwei von vorne und hinten sichtbaren Umrissleuchten, ist die Angabe, dass es sich um einen Kraftwagen der Klassen M oder N mit einer Breite von mehr als 2100 mm handelt, bei denen diese Leuchten im Sinne der Klassendefinition nach § 3 Abs 1 Z 2 1-3 und 2.2 KFG erforderlich sind. Diese Angabe geht aus dem bloßen Hinweis, dass bei einem LKW die Umrissleuchte vorne links ohne Funkt... mehr lesen...