Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Antrag und Vorverfahren 1. Der Rechnungshof stellte am 13. Mai 2014 gemäß Art126a B-VG den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "I. feststellen, dass der Rechnungshof befugt ist, zum Zwecke der Gebarungsüberprüfung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie insbesondere in 1. die Gesamtauszüge aus dem Quellsystem zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten in Form einer Auflistung aller im überprüften Zeitraum (2008 bi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1, Art126a, Art126b Abs1RechnungshofG 1948 §3 Abs2KFG 1967 §131a
Leitsatz: Abweisung des Antrags des Rechnungshofes auf Feststellung der Befugnis zur Einsichtnahme in den gesamten E-Mailverkehr des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie mangels
Begründung: der Erforderlichkeit eines derart weitreichenden Einsichtsverlangens für die Gebarungsprüfung des Ver... mehr lesen...