Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 24. April 2003 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 1 FSG als sachverständiger Arzt für Allgemeinmedizin zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern um eine Lenkberechtigung für die Wirkungsbereiche der Bundespolizeidirektion Linz und der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land bis einschließlich 31. März 2008 bestellt. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 20. April 2004 wurde der Beschw... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §34 Abs1;FSG 1997 §34 Abs2;KFG 1967 §128 Abs1;KFG 1967 §128 Abs2;
Rechtssatz: Als Voraussetzung für die Bestellung zum Sachverständigen sind die "besondere Eignung" einerseits (§ 34 Abs. 1 FSG 1997) und die Vertrauenswürdigkeit der zu bestellenden Person andererseits (§ 34 Abs. 2 FSG 1997) zu prüfen und zu beurteilen. Gemäß § 34 Abs. 1 letzter Hal... mehr lesen...