Norm: AngVersG §49 Abs1ASVG §332 Abs1KFG 1967 §12
Rechtssatz: Wenn der Anspruch des Verletzten gemäß § 12 KFG auf einen Höchstbetrag beschränkt ist, kann der Anspruch nur im Rahmen dieses Höchstbetrages gemäß § 1542 Abs 1 RVO, § 49 Abs 1 AngVersG auf den Sozialversicherungsträger übergehen. Zuerst gelangt der Sozialversicherungsträger aus dem Höchstbetrag zum Zuge. Der Verletzte kann Ersatz nur begehren, wenn nach Abzug der Leistung des Sozialv... mehr lesen...
Norm: KO §6KFG 1946 §12VersVG §158b ff
Rechtssatz: Schadenersatzklage aus einem Autounfall ist gegen den Kridar nur bei Exekution in das seinen Anspruch aus einer Haftpflichtversicherung übersteigende Vermögen nicht zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 91/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 2 Ob 91/53 Veröff: JBl 1953,466 = VersSlg 44 ... mehr lesen...