Norm
KO §6Rechtssatz
Schadenersatzklage aus einem Autounfall ist gegen den Kridar nur bei Exekution in das seinen Anspruch aus einer Haftpflichtversicherung übersteigende Vermögen nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0063999Dokumentnummer
JJR_19530211_OGH0002_0020OB00091_5300000_001