Mit Bescheid vom 5. August 1997 verfügte der Landeshauptmann von Kärnten gemäß § 115 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 die Entziehung der der mitbeteiligten Partei mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 28. Jänner 1988 erteilten Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, D, E, F und G für einen näher bestimmten Standort in S. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der von der mitbet... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §63b Abs3;KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §114 Abs7;KFG 1967 §115 Abs2 lita;KFG 1967 §115 Abs3;
Rechtssatz: Gelegentliche, nicht gravierende Verstöße gegen § 63b Abs 3 KDV werden regelmäßig von der die Fahrschule iSd § 114 Abs 7 KFG beaufsichtigenden Behörde zwar wahrzunehmen sein, jedoch nicht die Annahme der Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigen. Diesfalls wird die Beh... mehr lesen...