Begründung: I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel römisch eins. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 21. März 2006 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in Höhe von € 60,- verhängt, weil er am 14. September 2005 in St. Johann in Tirol gegen die Vorschrift des §106 Abs1b Kraftfahrgesetz 1967 (im Folgenden: KFG 1967) verstoßen habe. Er habe auf einem Sitz, der mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet gewesen sei,... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationFührerscheinG §30aKFG 1967 §106 Abs1bVStG §21 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen eine als Aufhebung deserstinstanzlichen Straferkenntnisses und Einstellung desVerwaltungsstrafverfahrens zu wertende Stattgabe der Berufung mitAbsehen von der Strafe ohne Ermahnung mangels Beschwer; Verpflichtungzu... mehr lesen...