IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark erkennt durch die Richterin Dr. Clement über die Beschwerde des Herrn A B, C, D, Polen, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 03.09.2019, GZ: BHLB-15.1-11592/2018, z u R e c h t I. Gemäß § 50 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (im Folgenden VwGVG) wird der Beschwerde stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.04.2020 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §104 Abs2KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Im Beschwerdefall zog die belangte Behörde aus dem Umstand, dass ihr an die vom Beschwerdeführer im Rahmen der Lenkerauskunft genannte Person gerichtetes Schreiben mit dem Vermerk "Inconnu" (= unbekannt) zurückgelangt ist, den Schluss, dass diese Person – zum maßgebli... mehr lesen...