Entscheidungen zu § 103 KFG 1967

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1994/9/30 B480/93

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Städtische Sicherheitswache der Landeshauptstadt Bregenz erstattete am 24. September 1991 an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gegen die Beschwerdeführerin eine Anzeige, derzufolge sie am 18. September 1991 ihren näher bezeichneten Pkw einer namentlich angeführten Person zum Lenken auf öffentlichen Straßen in Bregenz überlassen habe, ohne sich davon zu überzeugen, ob diese Person im Besitz einer Lenkerberechtigung sei. Diese Übertretung nach dem KFG 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.09.1994

RS Vfgh 1994/9/30 B480/93

Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2AVG §63 Abs3KFG 1967 §103
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung einer Berufung mangels Vorliegen eines begründeten Berufungsantrags; Ausreichen der Berufungsausführungen im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse dieses Falls Rechts... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.09.1994

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