Entscheidungsgründe: I. 1. Die Städtische Sicherheitswache der Landeshauptstadt Bregenz erstattete am 24. September 1991 an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gegen die Beschwerdeführerin eine Anzeige, derzufolge sie am 18. September 1991 ihren näher bezeichneten Pkw einer namentlich angeführten Person zum Lenken auf öffentlichen Straßen in Bregenz überlassen habe, ohne sich davon zu überzeugen, ob diese Person im Besitz einer Lenkerberechtigung sei. Diese Übertretung nach dem KFG 1... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2AVG §63 Abs3KFG 1967 §103
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch die Zurückweisung einer Berufung mangels Vorliegen eines
begründeten Berufungsantrags; Ausreichen der Berufungsausführungen
im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse dieses Falls Rechts... mehr lesen...