IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, RO-****** Z, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt BB, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 18.08.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung des Kraftfahrgesetzes (KFG), nach Durchführung einer Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: wird in Bezug auf den Schuldvorwurf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des AA, geb ***, wohnhaft in Z., Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 16.01.2020, Zl ***, betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem FSG und dem KFG, aufgrund durchgeführter Beschwerdeverhandlug zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und werden die Verwaltungsst... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. BB und Dr. CC, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.05.2017, Zl ****, betreffend Übertretungen der StVO und des KFG, nach Durchführung einer öffentlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte 1. und 8. Folge gegeben, das angefoch... mehr lesen...