Begründung: 1. Mit seiner nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten, der Sache nach auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde vom 15. Jänner 1992 wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 20. August 1990, Z 3-4217-90. Unter einem wurde die Bewilligung der Verfahrenshilfe für diese Beschwerdesache beantragt. 2. Gemäß Art144 Abs1 B-VG kann Beschwerde gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehör... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitKFG 1967 §102 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Erschöpfung des Instanzenzuges. Gegen eine Strafverfügung wegen einer Verwaltungsübertretung nach §102 Abs1 KFG 1967 steht das Rechtsmittel des Einspruches offen. Abweisung des Verfahrenshilfea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 26. April 1983 wurden über den Bf. "wegen Begehung zweier Verwaltungsübertretungen nach §101 Abs1 lita KFG 1967 "iVm. §134 Abs1 KFG 1967 Geldstrafen (Ersatzarreststrafen) verhängt. Über die vom Bf. dagegen erhobene Berufung erging der vom Amt der Nö. Landesregierung ausgefertigte, unter "NÖ Landesregierung Im Auftrage" von einem Beamten unterschiebene Bescheid vom 31. Mai 1983, mit dem der Berufu... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z9B-VG Art83 Abs2KFG 1967 §102 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967; im Instanzenzug "im Auftrag der Landesregierung" verhängte Verwaltungsstrafe wegen Begehung einer Übertretung nach §102 Abs1; Entzug des gesetzlichen Richters durch gesetzwidrige Inanspruchnahme der Zuständigkeit Entscheidungstexte ... mehr lesen...