Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 14.06.2007, Zl KS-1010-2007, wurde Herrn W. W., D-B., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 12.01.2007 14.19 Uhr Tatort: A12 Inntalautobahn, km 28,310, Gde Radfeld, FR Osten Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY, Anhänger, XY 1. Sie haben als Verantwortlicher der Firma W. W. GmbH und Co Internationale Transporte KG in D-B., XY-Straße 16, diese ist Mieterin des angeführten KFZ nicht dafür Sorge ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der 19. KFG-Novelle BGBl 103/1997 wurde der § 4 Abs 7a KFG dahingehend abgeändert, daß die Summe der Gesamtgewichte bei in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeug mit 40.000 kg neu festgelegt wurde. mehr lesen...