Entscheidungen zu § 101 Abs. 1a KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

7 Dokumente

Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2014/3/28 2012/02/0181

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer unter näherer Angabe der Tatzeit und des Tatortes schuldig erkannt, er habe "als Belader der Firma S Transporte GesmbH in S das angeführte Lastkraftfahrzeug (Anhänger) der Firma Schlosserei B GmbH am Tattag beladen dabei nicht Sorge getragen, dass die Ladung des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Es wurde festgestellt, dass das höchst zulässige Gesamtgewicht des Lastkraft... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2014

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/20 97/03/0258

Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 1. Juli 1997 (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 bis 3 VStG): "Der Beschuldigte J D, geb. 24.04.1943, Hußlstraße 41, 6130 Schwaz, hat es als Zulassungsbesitzer unterlassen dafür Sorge zu tragen, daß der LKW mit dem Kennzeichen SZ-1FZF und dessen Beladung den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht, indem 1. das genannte Fahrzeug am 30.10.1996 um 13.45 Uhr in 6020 Innsbruck, Höttinger ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.05.1998

RS Vwgh 1998/5/20 97/03/0258

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1a;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/03/0051
Rechtssatz: § 101 Abs 1a KFG enthebt den Lenker und den Zulassungsbesitzer nicht der Verpflichtungen gem § 102 Abs 1 bzw § 103 Abs 1 KFG hinsichtlich der Beladung des Kraftfahrzeuges, sondern führt eine zusätzliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1998

RS Vwgh 1988/10/19 87/03/0280

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs1a;
Rechtssatz: Wenn jemand allgemeine Anweisungen in der Richtung gegeben hat, dass nur die zulässige Holzmenge zu laden sei, er bei der tatsächlichen Beladung nicht anwesend war und damit keinen (unmittelbaren) Einfluss auf die Menge des aufladenden Gutes genommen hat, so kann er nicht als Anordnungsbefugter iSd § 101 Abs 1 a KFG zur Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/10/19 87/03/0280

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs1a;
Rechtssatz: § 101 Abs 1 lit a KFG deckt nicht die Bestrafung eines "Anordnungsbefugten" wegen Überladung eines "LKW-Zuges". (Hinweis auf E vom 8.7.1988, 85/18/0068) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987030280.X03 Im RIS seit 26.01.2006 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/10/19 87/03/0280

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs1a;
Rechtssatz: Unter einem "Anordnungsbefugten" iSd § 101 Abs 1 a KFG ist eine Person zu verstehen, die damit befasst ist, die Belastung vorzunehmen und den Ablauf des Beladungsvorgangs zu gestalten und solcherart insbesondere die Menge des Ladegutes zu bestimmen. An diese unmittelbare Einflussnahme knüpft das Gesetz die zusätzliche, nebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

TE Vwgh Erkenntnis 1985/1/16 83/03/0322

Mit dem im Instenzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. September 1983 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma FS Ges.m.b.H. und als Zulassungsbesitzer dem JH einem den Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht des Zugwagens von 28.400 kg und des Anhängers von 25.120 kg am 18. Jänner 1982 gegen 10.30 Uhr zur Lenkung auf der Süd Autobahn A 2, Richtung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.01.1985

Entscheidungen 1-7 von 7

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten