Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Unter einem "Anordnungsbefugten" iSd § 101 Abs 1 a KFG ist eine Person zu verstehen, die damit befasst ist, die Belastung vorzunehmen und den Ablauf des Beladungsvorgangs zu gestalten und solcherart insbesondere die Menge des Ladegutes zu bestimmen. An diese unmittelbare Einflussnahme knüpft das Gesetz die zusätzliche, neben der des Lenkers und des Zulassungsbesitzers bestehende Verantwortlichkeit. (Hinweis auf E vom 12.2.1986, 85/03/0046)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030280.X01Im RIS seit
26.01.2006Zuletzt aktualisiert am
17.04.2014