RS Vwgh 1988/10/19 87/03/0280

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §101 Abs1a;

Rechtssatz

Unter einem "Anordnungsbefugten" iSd § 101 Abs 1 a KFG ist eine Person zu verstehen, die damit befasst ist, die Belastung vorzunehmen und den Ablauf des Beladungsvorgangs zu gestalten und solcherart insbesondere die Menge des Ladegutes zu bestimmen. An diese unmittelbare Einflussnahme knüpft das Gesetz die zusätzliche, neben der des Lenkers und des Zulassungsbesitzers bestehende Verantwortlichkeit. (Hinweis auf E vom 12.2.1986, 85/03/0046)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030280.X01

Im RIS seit

26.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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