Norm: ABGB §1311 IIbKFG 1955 §84 Abs1KFG 1967 §101
Rechtssatz: Die kraftfahrrechtlichen Bestimmungen über die zulässige Beladung eines Kraftfahrzeuges sind zwar in erster Linie auf die Verhütung von Unfällen abgestellt, doch liegt die Geringhaltung von Schäden noch im Zweckbereich der
Norm: (Vermehrung der Anstoßwucht). Entscheidungstexte 2 Ob 422/70 Entscheidungstext OGH 24.06.1971 2 O... mehr lesen...
Den untergerichtlichen Feststellungen zufolge wurde der Kläger am 30. September 1954 beim Überqueren der B.-Gasse, kurz bevor er den gegenüberliegenden Gehsteig erreicht hatte, von einem auf der linken, also falschen, Fahrbahnseite ohne Hupensignal daherkommenden PKW. niedergestoßen und schwer verletzt. Er befand sich in Begleitung eines Bekannten, der ebenfalls von diesem Fahrzeug niedergestoßen wurde. Der PKW. gehörte dem Erstbeklagten, einem Fahrschullehrer, der damals mit der Zwei... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §101
Rechtssatz: Verschulden eines Fahrlehrers, der den Schüler im abgestellten Fahrzeug für kurze Zeit allein läßt, ohne den Zündschlüssel abzuziehen, sodaß die Fahrschülerin den Wagen in Bewegung setzen und einen Unfall herbeiführen kann. Entscheidungstexte 2 Ob 455/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 2 Ob 455/56 Veröff: SZ 29/67 = JBl 1957,46 = EvBl 1957/44... mehr lesen...