Norm
ABGB §1311 IIbRechtssatz
Die kraftfahrrechtlichen Bestimmungen über die zulässige Beladung eines Kraftfahrzeuges sind zwar in erster Linie auf die Verhütung von Unfällen abgestellt, doch liegt die Geringhaltung von Schäden noch im Zweckbereich der Norm (Vermehrung der Anstoßwucht).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0027767Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.06.2015