Norm
KFG 1955 §101Rechtssatz
Verschulden eines Fahrlehrers, der den Schüler im abgestellten Fahrzeug für kurze Zeit allein läßt, ohne den Zündschlüssel abzuziehen, sodaß die Fahrschülerin den Wagen in Bewegung setzen und einen Unfall herbeiführen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0065440Dokumentnummer
JJR_19561003_OGH0002_0020OB00455_5600000_001