Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §1 Abs1;SchPflG 1985 §11 Abs2;SchPflG 1985 §11 Abs3;SchPflG 1985 §11 Abs4;SchPflG 1985 §5;SchPflG 1985 §7;
Rechtssatz: Eine Regelung, derzufolge Zeiten, in denen einem Kind vor Erreichung der Schulpflicht häuslicher Unterricht erteilt wurde, in die Dauer der allgemeinen Schulpflicht einzurechnen wären, sieht das Gesetz nicht vor; häuslicher Unterricht vor Erreichung der... mehr lesen...