Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 SchPflG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/4 95/10/0111

Die Zweitbeschwerdeführerin und der Drittbeschwerdeführer - die Eltern der Erstbeschwerdeführerin - beantragten mit Eingabe vom 9. März 1995 bei der Leitung der Volksschule X die Aufnahme der nichtschulpflichtigen Erstbeschwerdeführerin in die erste Schulstufe dieser Volksschule. Die Leiterin der Volksschule X unterzog die Erstbeschwerdeführerin einem Test und traf daraufhin am 16. März 1995 schriftlich die Entscheidung, daß die Erstbeschwerdeführerin nicht vorzeitig in die erste ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.09.1995

RS Vwgh 1995/9/4 95/10/0111

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §8;SchPflG 1985 §23 Abs1;SchPflG 1985 §7 Abs1;
Rechtssatz: § 7 Abs 1 SchPflG weist hinsichtlich der Antragslegitimation der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten auf vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe dieselbe Struktur auf wie der die Befreiung vom Besuch der Berufsschule regelnde § 23 Abs 1 SchPflG. In einem Verfahren nach § 7 SchPflG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1995

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