Mit dem im Instanzenzug erlassenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Vater der schulpflichtigen C.T. in der Zeit vom 18. März bis 15. April 1996 nicht für die Erfüllung der Schulpflicht, insbesondere für den regelmäßigen Schulbesuch, gesorgt. Er habe dadurch gegen § 24 Abs. 1 SchulpflichtG verstoßen; es wurde eine Geldstrafe von S 1.000,-- verhängt. Die belangte Behörde ging im wesentlichen von folgendem Sachverhalt aus: Die Tochte... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §14 Abs2;SchPflG 1985 §7 Abs2;SchPflG 1985 §9 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Den Begriff "Schulunreife" kennt das SchPflG nicht. Gem § 7 Abs 2 SchPflG ist ein Kind schulreif, wenn begründete Aussicht besteht, daß es dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden. Mangelnde Schulreife ist nach dem System des Gesetzes we... mehr lesen...