Norm: AVB Krankenhaus §9 Abs8
Rechtssatz: Einreichen einer Optikerrechnung an den Krankenversicherer ohne Angabe eines gewährten Preisnachlasses ist eine wissentlich falsche Angabe im Sinne des § 9 Abs 8 AVB Krankenhaus; dies selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer meint, berechtigt zu sein, den Vorteil des Preisnachlasses ausschließlich sich selbst zuzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 245... mehr lesen...