Norm
AVB Krankenhaus §9 Abs8Rechtssatz
Einreichen einer Optikerrechnung an den Krankenversicherer ohne Angabe eines gewährten Preisnachlasses ist eine wissentlich falsche Angabe im Sinne des § 9 Abs 8 AVB Krankenhaus; dies selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer meint, berechtigt zu sein, den Vorteil des Preisnachlasses ausschließlich sich selbst zuzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0081537Dokumentnummer
JJR_19750123_OGH0002_0070OB00245_7400000_003