Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit Versicherungsbeginn vom 1. März 1980 bei der Beklagten am 26. Februar 1980 eine Krankenversicherung mit einem Krankenhaustaggeld in der Höhe von S 500,-- abgeschlossen. Der Versicherung lagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankenhaustagegeldtarife (AVB) in der damaligen Geltung zugrunde. § 9 dieser Versicherungsbedingungen lautete: "Rücktritt, Anfechtung und fristlose Kündigung. 1. Hat der Versicherungsnehmer oder eine versi... mehr lesen...
Norm: AVB Krankenhaus §9 Abs3VersVG §6 Abs1 AVersVG §16 ff
Rechtssatz: Verzichtet der Versicherer im Vertrag auf die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes ab einer gewissen Dauer der Versicherung, so kann er die Leistungsfreiheit wegen einer unter § 6 Abs 1 VersVG fallende Obliegenheitsverletzung (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) für einen Versicherungsfall, der sich nach Eintritt der Wirkung des Verzichtes ereignet hat, nicht gel... mehr lesen...