Mit dem im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 25. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß der Büroraum einer näher bezeichneten Filiale nicht Lichteintrittsflächen im Ausmaß von mindestens einem Zehntel der F... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Z1;AAV §8 Abs1;
Rechtssatz: Wurde das Fenster eines Büoraumes mit einer undurchsichtigen Folie verklebt und vor dem Fenster in der Fensternische ein zweiteiliger Kasten aufgestellt, so liegt ein Verstoß gegen § 8 Abs 1 AAV vor, wobei der Umstand, daß es bei einem Teil der in diesem Raum durchgeführten Arbeitsvorgänge, wie etwa der Kassenübernahme, unzweckmäßig ist, daß ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;AVG §37;VStG §5 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Die Behörde hat von Amts wegen zu ermitteln, ob es der Arbeitgeber (bzw in Fällen des § 9 VStG das dort genannte Organ) etwa bei der Beaufsichtigung des Bevollmächtigten an der erforderlichen Sorgfalt habe fehlen lassen, wobei dem Arbeitgeber dabei die Verpflichtung obliegt, zur Ermittlung des maßg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Z1;AAV §1 Z2 lita;AAV §1 Z2 litb;AAV §8 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Raum als Arbeitsraum zu qualifizieren ist, sind alle in dem betreffenden Raum vorgenommenen Arbeiten zu berücksichtigen. Wird in einem Büroraum täglich die Kassenübernahme und Kassenabrechnung gemacht, wird dort einmal bis zweimal wöchen... mehr lesen...