Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten in den Spruchteilen 1 bis 15 Übertretungen des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kinder und Jugendlichen (KJBG) vorgeworfen. In den Punkten 16 und 17 wurden Übertretungen des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) vorgeworfen. Der Punkt 23 enthält eine Übertretung des Mutterschutzgesetzes. Die Strafhöhen betragen zu Punkt 1 und 2 je S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe je 3 Tage), zu den Punkten 3 - 15 je S 1.000,-- (Ersatzfreihei... mehr lesen...
Rechtssatz: Jugendschutzbeauftragte der Kammer für Arbeiter und Angestellte sind berechtigt, Betriebe selbständig - das heißt auch ohne Beteiligung des Arbeitsinspektorates oder einer anderen Behörde - zu prüfen. mehr lesen...