Begründung: I. Der Antragsteller begehrt gemäß Art139 B-VG die Aufhebung des Bebauungsplanes der Gemeinde Seefeld "hinsichtlich der Verlegung der Trasse vom Grundstück 549/4 auf 547/6 KG Seefeld" als rechtswidrig. II. 1. Nach §57 Abs1 zweiter Satz VerfGG hat ein Antrag auf Verordnungsprüfung nach Art139 B-VG die gegen die Gesetzmäßigkeit der Verordnung sprechenden Bedenken im einzelnen darzulegen; das Fehlen dieser Darlegung ist kein behebbares Formgebrechen, sondern ein Prozeß... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: Bebauungsplan der Gemeinde Seefeld hinsichtlich der Verlegung der Trasse vom Grundstück 549/4 und 547/6 KG Seefeld Tir RaumOG §21 Tir RaumOG §22 Tir RaumOG §26 Abs4 litg VfGG §57 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung eines
Bebauungsplanes wegen inhaltlicher Mängel; keine
Begründung: für die
behauptete Gesetzwidrigke... mehr lesen...