Mit Disziplinarberufungserkenntnis des Disziplinarberufungssenates der Österreichischen Apothekerkammer vom 16. November 2000 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Apothekerkammer vom 31. Jänner 1996, betreffend Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen eines Disziplinarvergehens gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 und 2 Apothekerkammergesetz (ApKG) dahin Folge gegeben, dass die Strafe des Verbots der Ausübung des Apothekerberufes fü... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApKG §20 Abs4;ApKG §20 Abs5;ApKG §21 Abs1;ApKG §22 Abs1;ApKG §22b Abs3;DP §134 litb;
Rechtssatz: Nach dem ApKG hat der Disziplinarberufungssenat über die Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates zu entscheiden (§ 21 Abs. 1 ApKG), nicht aber über den gegen den Beschuldigten ... mehr lesen...