Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Mit Schriftsatz vom XXXX nahm die Beschwerdeführerin zu dem von der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH (im Folgenden: RTR-GmbH) für das Jahr 2023 veröffentlichten Budget zur Medien-, Telekom- und Post Regulierung Stellung und ersuchte bezüglich des Finanzierungsbeitrages 2023 „um Erlassung einer umfassenden bescheidmäßigen Anordnung der Vorschreibungen“. Weiters teilte die Beschwerdeführerin mi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die beschwerdeführende Partei als Postdiensteanbieter im Sinne des Postmarktgesetzes (PMG) gemäß § 34 Abs 9 und 13 iVm § 34a Abs 3 KOG zur Zahlung des Finanzierungsbeitrags für den Zeitraum XXXX in der Höhe von insgesamt € XXXX (darin enthalten € XXXX an Umsatzsteuer) an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH). 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die beschwerdeführende Partei als Postdiensteanbieter im Sinne des Postmarktgesetzes (PMG) gemäß § 34 Abs 9 und 13 iVm § 34a Abs 3 KOG zur Zahlung des Finanzierungsbeitrags für den Zeitraum XXXX in der Höhe von insgesamt € XXXX (darin enthalten € XXXX an Umsatzsteuer) an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH). 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 13.06.2016 verständigte die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) die XXXX GmbH (in Folge: Beschwerdeführerin) darüber, dass diese den ihr am 15.03.2016 gemäß § 34 KOG vorgeschriebenen Finanzierungsbeitrag des ersten Quartals 2016 nicht entrichtet habe. 2. Die Telekom-Control-Kommission (in Folge: TKK oder belangte Behörde) beschloss am 13.06.2016 einstimmig die Einleitung eines Verfahrens nach § 34 Abs. 13... mehr lesen...