Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 17.07.2019 schrieb die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) die Übertragungskapazität „ XXXX 93,2 MHz“ gemäß § 13 PrR-G aus. 2. Binnen offener Frist langten bei der belangten Behörde der Antrag der XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“) auf Zuordnung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes „ XXXX 104,2 MHz“, der Antrag der XXXX (im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX wurde der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) durch die XXXX zu einem Antrag zur Erlangung einer Rundfunkzulassung mitgeteilt, dass die XXXX mit Sitz in XXXX der Anteile (und XXXX der Stimmrechte) an ihrer indirekten Alleingesellschafterin, der XXXX , erworben habe. Davon habe der Konzern am XXXX Kenntnis erlangt. 2. Die XXXX ist auch indirekte Alleingesellschafterin der hier beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 15.07.2019 wurde der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) durch die XXXX zu einem Antrag zur Erlangung einer Rundfunkzulassung mitgeteilt, dass die XXXX . mit Sitz in Mailand 9,6% der Anteile (und 9,9% der Stimmrechte) ihrer indirekten Alleingesellschafterin, der XXXX , erworben habe. Davon habe der Konzern am 29.05.2019 Kenntnis erlangt. 2. Die XXXX ist auch indirekte Alleingesellsc... mehr lesen...
Schlagworte Anzeigepflicht Behebung der Entscheidung ersatzlose Behebung Gültigkeit Kassation mündliche Verhandlung Rechtsnachfolger Redaktionsstatut Vorlagepflicht Zulassung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BVWG:2020:W234.2222948.1.00 Im RIS seit 28.01.2021 Zuletzt aktualisiert am 28.01.2021 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in Folge: „belangte Behörde“) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des dritten Abschnitts („Kommerzielle Kommunikation“) des ORF-G sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk (ORF; in Folge: „Beschwerdeführer“) und seine Tochtergesellschaften das am XXXX ausgestr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in Folge: „belangte Behörde“) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des dritten Abschnitts („Kommerzielle Kommunikation“) des ORF-G sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk (ORF; in Folge: „Beschwerdeführer“) und seine Tochtergesellschaften das am XXXX ausgestr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.09.2017 wurde in dem vom Österreichischen Rundfunk (im Folgenden ORF) betriebenen österreichweiten Hörfunkprogramm Ö1 ein Beitrag gesendet, in dem ein Auszug einer Tonaufzeichnung einer Veranstaltung mit dem Hinweis wiedergegeben wurde, dass diese Aufzeichnung auf der Ö1-CD "Ist die schwarze Köchin da? - Alt sein für Anfänger" verfügbar sei. Wegen der Sendung dieses Beitrages sah die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.09.2017 wurde in dem vom Österreichischen Rundfunk (im Folgenden ORF) betriebenen österreichweiten Hörfunkprogramm Ö1 ein Beitrag gesendet, in dem ein Auszug einer Tonaufzeichnung einer Veranstaltung mit dem Hinweis wiedergegeben wurde, dass diese Aufzeichnung auf der Ö1-CD "Ist die schwarze Köchin da? - Alt sein für Anfänger" verfügbar sei. Wegen der Sendung dieses Beitrages sah die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen §§ 60, 61 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 7 AMD-G wegen der verspäteten Anzeige einer spätestens XXXX erfolgten Änderung der Eigentumsverhältnisse bei der XXXX (in Folge: "Beschwerdeführerin") leitete die KommAustria (in Folge: "belangte Behörde") ein Verfahren zur Feststellung von Rechtsverletzungen ein. Eine zunächst von der Beschwerdeführerin angekündigte Veränderung ihrer Eigentumsverhältnisse, die Gegenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , stellte die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden "KommAustria" oder "die belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs. 1 Z. 7 und Z. 9 KommAustria-Gesetz (KOG) in Verbindung mit den §§ 35-37 ORF-Gesetz (ORF-G) fest, dass der Erstbeschwerdeführer im regionalen Hörfunkprogramm " XXXX " am XXXX im Rahmen der von ca. 06:04 Uhr bis ca. 06:59 Uhr ausgestrahlten Sendung " XXXX " durch fehlende Ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , stellte die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden "KommAustria" oder "die belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs. 1 Z. 7 und Z. 9 KommAustria-Gesetz (KOG) in Verbindung mit den §§ 35-37 ORF-Gesetz (ORF-G) fest, dass der Erstbeschwerdeführer im regionalen Hörfunkprogramm " XXXX " am XXXX im Rahmen der von ca. 06:04 Uhr bis ca. 06:59 Uhr ausgestrahlten Sendung " XXXX " durch fehlende Ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , stellte die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden "KommAustria" oder "die belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs. 1 Z. 7 und Z. 9 KommAustria-Gesetz (KOG) in Verbindung mit den §§ 35-37 ORF-Gesetz (ORF-G) fest, dass der Erstbeschwerdeführer im regionalen Hörfunkprogramm " XXXX " am XXXX im Rahmen der von ca. 06:04 Uhr bis ca. 06:59 Uhr ausgestrahlten Sendung " XXXX " durch fehlende Ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , stellte die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden "KommAustria" oder "die belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs. 1 Z. 7 und Z. 9 KommAustria-Gesetz (KOG) in Verbindung mit den §§ 35-37 ORF-Gesetz (ORF-G) fest, dass der Erstbeschwerdeführer im regionalen Hörfunkprogramm " XXXX " am XXXX im Rahmen der von ca. 06:04 Uhr bis ca. 06:59 Uhr ausgestrahlten Sendung " XXXX " durch fehlende Ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid spricht die Kommunikationsbehörde Austria - "KommAustria" (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab: "1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 60, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, fest, dass die XXXX als Anbieterin des a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30.09.2015 erhob der Spitzenkandidat der wahlwerbenden Partei " XXXX ", XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer"), Beschwerde gemäß § 61 Abs. 1 Z. 1 AMD-G gegen die XXXX GmbH (im Folgenden: "mitbeteiligte Partei") wegen der Berichterstattung über die - damals bevorstehenden - XXXX in XXXX in dem von der mitbeteiligten Partei veranstalteten Kabelfernsehprogramm " XXXX ". Der Beschwerdeführer gab an, seine wahlwerbende Grupp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die Beschwerdeführerin gemäß "§§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBI. L Nr. 84/2001 idF BGBI. l Nr. 86/2015, [...] die Bestimmung des § 29 Abs. 1 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie der KommAustria binnen der gesetzten Frist keine vollständigen Aufzeichnungen des von ihr am XXXX von 06:00 bis 08:00 Uhr verbreiteten Fernsehprogr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die Beschwerdeführerin gemäß "§§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBI. L Nr. 84/2001 idF BGBI. l Nr. 86/2015, [...] die Bestimmung des § 29 Abs. 1 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie der KommAustria binnen der gesetzten Frist keine vollständigen Aufzeichnungen des von ihr am XXXX von 06:00 bis 08:00 Uhr verbreiteten Fernsehprogr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts ("Kommerzielle Kommunikation") und der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) das am 29.06.2016 ausgestrahlte Hörfunkprogramm Radio XXXX aus. Aufgrund des begründeten Verdachts der Verle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts ("Kommerzielle Kommunikation") und der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) das am 29.06.2016 ausgestrahlte Hörfunkprogramm Radio XXXX aus. Aufgrund des begründeten Verdachts der Verle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts ("Kommerzielle Kommunikation") und der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) das am 01.03.2016 ausgestrahlte regionale Hörfunkprogramm XXXX aus. Aufgrund des begründeten Verdachts der V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.07.2016, KOA 1.850/16-044, im Verfahren zu W219 2135500-1 stellte die belangte Behörde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm mit den §§ 35-37 ORF-G fest, dass die zweitbeschwerdeführende Partei am 10.05.2016 im regionalen Hörfunkprogramm XXXX "a. um ca. 07:28:45 Uhr sowie um ca. 11:25:17 Uhr jeweils im Anschluss an Programmhinweise zur Berichterstattung über die Veranstaltung ‚ XXXX ' ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.07.2016, KOA 1.850/16-044, im Verfahren zu W219 2135500-1 stellte die belangte Behörde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm mit den §§ 35-37 ORF-G fest, dass die zweitbeschwerdeführende Partei am 10.05.2016 im regionalen Hörfunkprogramm XXXX "a. um ca. 07:28:45 Uhr sowie um ca. 11:25:17 Uhr jeweils im Anschluss an Programmhinweise zur Berichterstattung über die Veranstaltung ‚ XXXX ' ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.07.2016, KOA 1.850/16-044, im Verfahren zu W219 2135500-1 stellte die belangte Behörde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm mit den §§ 35-37 ORF-G fest, dass die zweitbeschwerdeführende Partei am 10.05.2016 im regionalen Hörfunkprogramm XXXX "a. um ca. 07:28:45 Uhr sowie um ca. 11:25:17 Uhr jeweils im Anschluss an Programmhinweise zur Berichterstattung über die Veranstaltung ‚ XXXX ' ein... mehr lesen...