Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX zum Ersatzmitglied und mit XXXX zum XXXX bestellt. 2. Mit dem an den Beschwerdeführer gerichteten Straferkenntnis spricht die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab (Hervorhebungen wie im Original): „Sie haben Von XXXX Bis XXXX In XXXX als vertretungsbefugtes Organ der XXXX und somit gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI. l Nr. 52/1991 idF BGBI... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ua der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes „ XXXX “ um die Übertragungskapazitäten „ XXXX " und „ XXXX " gemäß § 10 Abs 2 PrR-G abgewiesen. Der Eventualantrag der beschwerdeführenden Partei auf Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes „ XXXX " um die Übertragungskapazitäten „ XXXX ", XXXX " und „ XXXX " wurde gemäß § 2 Z 4 PrR-G iVm § 2 Abs 3 Z 5 Ko... mehr lesen...
eiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht hat Einsicht in die vorliegenden Akten, insbesondere in das Ansuchen der Beschwerdeführerin auf Vertriebsförderung sowie besondere Förderung, in das soeben dargestellte ablehnende Schreiben der belangten Behörde vom XXXX , als auch in die dagegen erhobene Beschwerde, sowie die beim Bundesverwaltungsgericht von den Parteien eingebrachten Schriftsätze genommen. Die getroffenen Feststellungen erschließen sich zweifelsfrei aus den vorliegenden Ak... mehr lesen...