eiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht hat Einsicht in die vorliegenden Akten, insbesondere in das Ansuchen der Beschwerdeführerin auf Vertriebsförderung sowie besondere Förderung, in das soeben dargestellte ablehnende Schreiben der belangten Behörde vom XXXX , als auch in die dagegen erhobene Beschwerde, sowie die beim Bundesverwaltungsgericht von den Parteien eingebrachten Schriftsätze genommen. Die getroffenen Feststellungen erschließen sich zweifelsfrei aus den vorliegenden Ak... mehr lesen...