Am 5. Dezember 1991 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung von Heimbeihilfe für das Schuljahr 1991/92. Mit dem gemäß § 16 Abs. 2 Schülerbeihilfengesetz 1983 idF BGBl. Nr. 468/1990 (SchBG) in Verbindung mit § 57 AVG erlassenen Mandatsbescheid vom 15. Jänner 1992 wies die belangte Behörde, deren Zuständigkeit sich auf § 13 Abs. 1 SchBG gründete, den Antrag ab. Begründend vertrat sie auf Grund einer näher dargestellten Berechnung die Auffassung, die Bedürftigkeit des Schülers ... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §12 Abs10;SchBeihG 1983 §12 Abs5 Z1;SchBeihG 1983 §12 Abs6;SchBeihG 1983 §12 Abs9;
Rechtssatz: Die nach § 12 Abs 5 Z 1 SchBeihG den Grundbetrag für die Heimbeihilfe vermindernde zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern ist eine nach den in § 12 Abs 6 SchBeihG iVm § 12 Abs 9 und § 12 Abs 10 SchBeihG sowie den dort jeweils bezogenen Vorschriften aufgestellten Richtlin... mehr lesen...