Entscheidungsgründe: Der Versicherte und spätere Gemeinschuldner Ing. Kurt E*** betrieb einen Brennstoffhandel und außerdem die Eibl-Schilifte Türnitz. Zu diesem Zweck verfügte er über mehrere Gewerbeberechtigungen unter anderem für den Brennstoffhandel, den Einzelhandel mit Sportartikeln für den Schiverleih und für den Betrieb von Schleppliften. Für die zu den Eibl-Schiliften gehörende Doppelsesselbahn Eibl, die als Hauptseilbahn und damit als öffentliche Eisenbahn im Sinne des E... mehr lesen...
Norm: GSVG §2GSVG §4
Rechtssatz: Die Versicherungspflicht nach dem GSVG ist mit der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen (nach der Mindestbeitragsgrundlage) auch dann verbunden, wenn der Versicherte aus der die Versicherung begründenden Erwerbstätigkeit keine Einkünfte erzielt oder überhaupt sein Gewerbe nicht ausübt, soweit er nicht das Ruhen seines Gewerbebetriebes anzeigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...