Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die mit seinem Beschluss vom 4.5.1999 bewilligte Exekution gemäß § 54e Abs 1 Z 1 EO eingestellt, weil der betreibende Gläubiger dem Vorlageauftrag nach § 54d Abs 1 EO nicht rechtzeitig nachgekommen sei (#XSV). Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die mit seinem Beschluss vom 4.5.1999 bewilligte Exekution gemäß Paragraph 54 e, Absatz eins, Ziffer eins, EO eingestellt, weil der betreibende Gläubiger de... mehr lesen...
Norm: EO §54e Abs1 Z1ERV 1995 §1 Abs1GSVG §37 Abs1GOG §89
Rechtssatz: Die elektronische Übermittlung des Rückstandsausweises nach § 37 Abs 1 GSVG zugleich mit dem im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Exekutionsantrag ist zulässig. Erhebt der Verpflichtete Einspruch gegen die Exekutionsbewilligung, dann ist der Betreibende nicht zur Vorlage des Exekutionstitels aufzufordern, weil in der Ausfertigung der Exekutionsbewilligung der Rücksta... mehr lesen...