Mit Bescheid vom 19. Jänner 1994 stellte die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemäß § 25 GSVG die monatliche Beitragsgrundlage der Beschwerdeführerin in der Pensionsversicherung für die Zeit vom 1. Juli 1993 bis 31. Dezember 1993 mit S 39.200,-- und gemäß § 27 GSVG die monatlichen Beiträge im genannten Zeitraum mit S 4.900,-- fest. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Einspruch wandte die Beschwerdeführerin ein, es sei ein Widersinn, "Pflicht-... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art140 Abs1;GSVG 1978 §24;GSVG 1978 §4 Abs1;GSVG 1978 §4 Abs3;GSVG 1978 Abschn5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/28 94/08/0108 1
(hier betreffend eine Alterspension nach dem ASVG) Stammrechtssatz Der Bezug einer Bundesbeamtenpension stellt weder eine Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Pensionsver... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 23. März 1994 setzte die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt die vorläufige monatliche Beitragsgrundlage des Beschwerdeführers in der Pensionsversicherung nach dem GSVG für 1994 mit S 10.247,-- und die monatlichen Beiträge mit S 1.280,88 fest. In dem dagegen erhobenen Einspruch vertrat der Beschwerdeführer die Auffassung, es betr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art140 Abs1;GSVG 1978 §24;GSVG 1978 §4 Abs1;GSVG 1978 §4 Abs3;GSVG 1978 Abschn5;
Rechtssatz: Der Bezug einer Bundesbeamtenpension stellt weder eine Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach § 4 Abs 1 und 3 GSVG noch einen Grund zur Freistellung von der Bezahlung von Pensionsversicherungsbeiträ... mehr lesen...