Entscheidungen zu § 5 Abs. 6 PrivSchG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1989/10/16 88/12/0054

Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 27. Februar 1980 gemäß den §§ 3 und 5 BDG 1979 mit Wirksamkeit vom 1. April 1980 auf die Planstelle eines "Direktors (lebende Subvention) (Verwendungsgruppe L2a2)" an der Meisterschule des österreichischen Malerhandwerkes X im Planstellenbereich der technischen und gewerblichen Lehranstalten des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst ernannt. Mit Bescheid des Landesschulrates für Niederösterr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.10.1989

RS Vwgh 1989/10/16 88/12/0054

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren70/08 Privatschulen
Norm: AVG §8;PrivSchG 1962 §5 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Nichtuntersagung der vom Erhalter einer Privatschule angezeigten Verwendung einer Person als Lehrer erwächst keine Pflicht derselben, sich in dieser Weise verwenden zu lassen (Hinweis E 9.5.1988, 87/12/0147). Schlagworte Organisationsrecht Div... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1989

RS Vwgh 1988/5/9 87/12/0147

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/08 Privatschulen
Norm: AVG §8;PrivSchG 1962 §5 Abs6;
Rechtssatz: Dem auf die Planstelle eines Leiters einer Privatschule (lebende Subvention) ernannten Beamten kommt im Verfahren nach § 5 Abs 6 PrivSchG über die Anzeige des Schulerhalters auf Verwendung einer anderen Person als Leiter keine Parteistellung zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.05.1988

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