Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem auf die Planstelle eines Leiters einer Privatschule (lebende Subvention) ernannten Beamten kommt im Verfahren nach § 5 Abs 6 PrivSchG über die Anzeige des Schulerhalters auf Verwendung einer anderen Person als Leiter keine Parteistellung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120147.X01Im RIS seit
03.07.2006Zuletzt aktualisiert am
08.01.2018