Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit Abschluß ihrer Ausbildung als Volks- und Hauptschullehrerin in den Diensten des Landes Salzburg beschäftigt. Nach ihrer Sponsion zum Magister der Philosophie in den Fächern Deutsch und Geschichte im November 1980 absolvierte die Klägerin - neben ihrer Tätigkeit als pragmatisierte Hauptschullehrerin - vom 14. September 1981 bis 14.Februar 1982 ein verkürztes Probejahr als Lehrerin an allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen... mehr lesen...
Norm: PrivSchG §21 Abs3
Rechtssatz: Mit den Worten "die Art der Subventionierung für die in Abs 1 genannten Schulen richtet sich nach § 10 Abs 1" wird zwar nur auf die Zuweisung von Bundeslehrern (Landeslehrern) oder Bundesvertragslehrern (Landesvertragslehrern) als lebende Subventionen verwiesen, jedoch für den Fall, daß die Zuweisung eines Bundeslehrers nicht möglich ist, nicht die Vergabe einer Geldsubvention nach § 19 Abs 2 PrivSchG ausgesc... mehr lesen...