Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist eine im Diözesansprengel der Zweitbeklagten situierte Niederlassung eines katholischen Frauenordens und Schulerhalterin der Katholischen Bildungsanstalt der Kindergärtnerinnen der B***** Schwestern in *****. Die Zweitbeklagte ist nach innerkirchlichen Zuständigkeitsregeln die Oberbehörde der Erstbeklagten in Schulangelegenheiten im Sinne des § 20 Abs 2 Privatschulgesetz (PrivSchG). Die Erstbeklagte ist eine im Diözesansprengel der Zweitbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIPrivSchG §20 Abs1PrivSchG §20 Abs2
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob eine weitere Verwendung des Lehrers an der betreffenden Schule im Sinne des § 20 Abs 2 PrivSchG aus religiösen Gründen untragbar ist, ist allein in das Selbstbestimmungsrecht der Kirche oder Religionsgemeinschaft gelegt. § 1295 Abs 2 ABGB gilt jedoch auch für diese. Dessen Anwendung setzt allerdings voraus, dass die Aufhebung der Zuweisung überwiegend zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit dem Jahre 1971 Sekretariatsleiterin beim B*****institut (B*****). Seit dem Schuljahr 1985/86 wurde bei diesem Institut ein Schulversuch für Handelsakademien und Handelsschulen für Berufstätige unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts geführt. Die Klägerin war beim Aufbau und der Vorentwicklung dieses Schulversuchs beteiligt und als andragogische Betreuerin für diesen Schulversuch vorgesehen. Es handelt sich dabei nicht um eine Unte... mehr lesen...
Norm: PrivSchG §20 Abs2
Rechtssatz: Dafür, daß der Privatschule ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der vom Bund als "lebende Subvention" zugeteilten Lehrern zukäme und sie berechtigt wäre, die Abberufung bestimmter Lehrer zu verlangen, bietet das Gesetz keinen Anhaltspunkt. Entscheidungstexte 9 ObA 114/91 Entscheidungstext OGH 19.06.1991 9 ObA 114/91 Veröff: Arb 10949 ... mehr lesen...