Norm
PrivSchG §20 Abs2Rechtssatz
Dafür, daß der Privatschule ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der vom Bund als "lebende Subvention" zugeteilten Lehrern zukäme und sie berechtigt wäre, die Abberufung bestimmter Lehrer zu verlangen, bietet das Gesetz keinen Anhaltspunkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0071493Dokumentnummer
JJR_19910619_OGH0002_009OBA00114_9100000_002